Hersfelder Zeitung – Der Überflieger der Region – Lars Griesel – 26.09.2017

Hersfelder Zeitung – Der Überflieger der Region – Lars Griesel – 26.09.2017

Der Überflieger der Region – Lars Griesel
Von Mai bis September war Lars Griesel mit zwei Kamera-Drohnen unterwegs, um für die Hersfelder Zeitung sämtliche Ortschaften des Altkreises Hersfeld – weit über hundert – aus der Vogelperspektive abzulichten.
Die Fotos hat der Mecklarer Luftbildfotograf vorwiegend nach Feierabend gemacht, durchschnittlich drei Orte an einem schönen Fototag. „Zogen plötzlich Wolken oder starke Winde auf, gestalteten sich meine Einsätze zeitaufwändiger“, berichtet Griesel.
In der Praxis hieß das für den Drohnenprofi: Wetter- und Regenradar checken, Luftraumbeschränkungen überprüfen, elektronisches Flugbuch führen, Flugroute planen, zum gewünschten Ort fahren, Geräte kalibrieren, Lage und GPS kontrollieren, Position beziehen und dann endlich FOTOGRAFIEREN. „Abends müssen
sämtliche Akkus geladen, Speicher geleert, Rotorenblätter und Elektromotoren gecheckt werden, um am nächsten Tag wieder startklar zu sein“, berichtet der Pilot, der zertifiziert ist.
Bei den Aufnahmen musste er nicht nur auf gutes Wetter achten, sondern auch darauf, den Datenschutz und die Privatsphäre zu wahren. Da die Flugrouten auch in
einem Gebiet mit vielen Flugplätzen/Sportflugplätzen liegen, gilt besondere Vorsicht. „Man muss sich entsprechende Genehmigungen einholen.
Die beste Perspektive liegt zwischen 30 und 100 Metern.“
Während seiner unzähligen Flugstunden hatte Griesel viele nette Kontakte mit Menschen aus der Region, die sich für seinen Mini-Helikopter interessierten.
Die Skeptiker hat er versucht zu überzeugen und teilweise auch mal selbst fliegen zu lassen. „Ich denke, hier habe ich auch ein bisschen Aufklärung betrieben, um ein
wenig den negativen Touch des Drohnenfliegens zu beseitigen“, sagt der Luftbildfotograf.
Die Fotos der Drohnen – eine DJI Phantom 4 Pro sowie eine DJI Inspire 2 – wurden von Lars Griesel am Rechner gesichtet und daraufhin aufwändig nachbearbeitet und in verschiedenen Formaten gespeichert und archiviert.
„Mit dem Projekt der Hersfelder Zeitung habe ich den Altkreis Hersfeld jetzt richtig gut kennengelernt und festgestellt, dass es eine Landschaft mit wunderbaren Ortschaften und netten Menschen ist“, zieht Griesel ein Fazit aus seinem aufwändigen Einsatz.
„Was jetzt folgt, ist eine ordentliche Pause in Sachen Fliegen.“
• Die Bilder unserer Sonderbeilage „draufgeschaut“ und weitere Ortschaften aus dem gesamten Kreis sind demnächst übersichtlich auf der homepage www.ihrueberflieger.de zu entdecken. Lars Griesel bietet Foto- oder Videoaufnahmen privat oder gewerblich in Ultra HD (4K) zum Beispiel Impressionen von Immobilien, 360°-Panoramaaufnahmen oder Inspektionsflüge zu Wartungszwecken oder zur Schadensaufnahme.

 

Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
ob mit faszinierenden Filmaufnahmen oder in atemberaubenden Bildbänden – außergewöhnliche Perspektiven der Erde von oben begeistern uns doch alle. Da kam
der Zeitungsmannschaft Ihrer HZ der Anstoß von Lars Griesel gerade recht. Der Mecklarer hat nämlich sein Hobby geradezu perfektioniert: Mit einer Drohne, die mit einer enorm hochauflösenden Kamera versehen ist, gelingen ihm großartige Bilder, die nun unsere Heimat und insbesondere unsere Ortschaften in ihrer ganzen Schönheit in der Draufschau zeigen. Erstaunlich, was mit so einem Mini-Helikopter alles möglich ist.
So entstand die vorliegende Sonderveröffentlichung, in der Sie sämtliche Dörfer und Stadtteile im Verbreitungsgebiet der Hersfelder Zeitung finden. Dazu gibt es interessante Informationen und zusätzlich sympathische Bekenntnisse von Einwohnern, die sonst nicht immer in der ersten Reihe stehen.
Da wir als Zeitungsmacher selbst so sehr angetan sind von der beeindruckenden Motivsammlung, eröffnen wir Ihnen die Möglichkeit, über das Internet online Bilder, die Ihnen besonders gut gefallen und die etwa Ihren Heimatort zeigen, auf verschiedenen Produkten zu bestellen. Die tollen Motive gibt es in unterschiedlichen Formaten zum Beispiel auf Leinwand, so genannten Forex- oder auch auf Alu-Dibondplatten, auf hochwertigem Acryl-Glas, auf Tassen oder als Puzzle. Wer dabei ein wenig Hilfe braucht, kommt einfach zu uns an den Benno-Schilde-Platz in Bad Hersfeld und lässt sich beim Bestellen im Online-Shop in der Geschäftsstelle der
Hersfelder Zeitung von uns unterstützen.
Wir sind gespannt darauf, wie Ihnen die Präsentation unserer Heimat von oben gefällt. Dankbar sind wir unseren Werbepartnern und Inserenten, die das liebevoll gestaltete und nicht ganz einfach zu realisierende Projekt ermöglicht haben.

Herzliche Grüße, Ihr
Markus Pfromm,
HZ-Geschäftsführer

Hersfelder Zeitung – Festspieleröffnung am 23.06.2017

Hersfelder Zeitung – Festspieleröffnung am 23.06.2017

Ganz klein wirken die Menschen, die sich um den roten Teppich vor der Stiftsruine (oben rechts) drängen, aus der Vogelperspektive auf diesem Foto, das unser Mitarbeiter Lars Griesel von der Festspieleröffnung mit seiner Drohne geschossen hat.
Unten rechts ist der VIP-Bereich mit dem Theaterzelt zu sehen, oben links die Festspielkantine,
die an diesem Abend ebenfalls sehr gut besucht war. Und in der Mitte die majestätische Stiftsruine, wo auf der Bühne gerade die letzten Vorbereitungen für die Premiere laufen.
(zac) Foto: Griesel – www.ihrueberflieger.de

Hersfelder Zeitung – Sendeturm am Eisenberg 26.04.2017

Hersfelder Zeitung – Sendeturm am Eisenberg 26.04.2017

Von oben haben wohl nur die wenigsten unseren Hausberg, den Eisenberg, bislang gesehen.
Was sonst den Vögeln vorbehalten bleibt, macht für die HZ-Leser Lars Griesel möglich. Der Drohnen-Pilot aus Mecklar schickte uns dieses beeindruckende Foto, das vor wenigen Tagen bei einem Drohnenflug rund um den Sendeturm auf dem Eisenberg entstanden ist.
Weitere Fotos und die Kontaktdaten von Lars Griesel gibt es auf seiner Internetseite www.ihrueberflieger.de (kai)
Foto: Lars Griesel/Ihrueberflieger

REWE-Markt Friedlos zur Eröffnung

REWE-Markt Friedlos zur Eröffnung

Zur Eröffnung des neuen REWE-Marktes in Friedlos 2016 gestaltetete Lars Griesel von der Firma IHRÜBERFLIEGER im Auftrag von Inhaber Stefan Strube auf einer hochwertigen Alu-Dibond-Platte eine Collage, auf der sich sämtliche Ortsteile der Gemeinde Ludwigsau befinden. Als Eyecatcher die Abbildung der Ludwigsau-Mühle in Mecklar mit drei Kanus am mittlerweile beschädigten Wehr. Mit den Spiegelungen der Mühle im Wasser nach wie vor eine traumhafte Kulisse.

Foto: Wilfried Apel

Druck im Großformat

Druck im Großformat

Hier einige Beispiele

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Acrylglas, Leinwand, Banner, PVC-Plane, Poster, Alu-Dibond und vieles mehr

Bei IHRÜBERFLIEGER können Sie Ihr Lieblingsmotiv auf fast alle Materialien drucken lassen und an die Wand bringen.
Lassen Sie sich von uns beraten!


Nutzen Sie das Kontaktformular, wir melden uns dann auf Wunsch auch gerne persönlich bei Ihnen.

Die neue Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung

Am 18. Januar 2017 präsentierte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im Kabinett seinen Ministerkollegen und der Bundeskanzlerin eine überarbeitete Fassung der neuen „Drohnen-Verordnung“. Die neue Rechtsverordnung wurde im Januar dem Bundesrat zur Entscheidung zugeleitet. Die aktuelle Fassung der Verordnung kann dort unter der Vorgangsnummer 39/17 heruntergeladen werden.

Inzwischen haben unter Federführung des Verkehrsausschusses verschiedene Ausschüsse des Bundesrates die Drohnen-Verordnung beraten und Ihre Empfehlungen formuliert. Am 10.03.2017 wurde unter TOP79 der 954. Sitzung des Bundesrates die Drohnen-Verordnung mit den empfohlenen Änderungen der Ausschüsse verabschiedet. (VIDEO)

Aktuell ist die „Drohnen-Verordnung“ noch kein gültiges Recht. Nach dem Beschluss des Bundesrates kann Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die neue Verordnung nun wie geplant zum 01.04.2017 in Kraft setzen. Wichtige Eckpunkte fasst die obige Info-Grafik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zusammen:

 

Die Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Kopter-Nutzung fällt zukünftig weitgehend weg. Für alle gelten die folgenden vom Startgewicht abhängige Auflagen gemäß Drohnen-Verordnung:

  • Drohnen > 0,25 kg
    Kennzeichnungspflicht: Dauerhafte und feuerfeste Beschriftung an sichtbarer Stelle mit Name und Anschrift des Eigentümers.
  • Drohnen > 2 kg
    Drohnen-Führerschein: Steuerer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und ab dem 01.10.2017 auf Verlangen besondere Kenntnisse nachweisen in a) Anwendung und Navigation des Gerätes, in b) einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und in c) der örtlichen Luftraumstruktur. Die Prüfung muss bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle abgelegt werden (auch online möglich). Derzeit führt das LBA noch keine Zertifizierungen von Anbietern durch.
  • Drohnen > 5 kg
    Erlaubnispflicht: Flüge setzen eine Aufstiegserlaubnis der zuständigen Landesluftfahrt-Behörde voraus. Bis zu einer Startmasse von 5 kg sind Flüge (egal, ob gewerbliche oder private Nutzung) nicht mehr erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Aufstieg keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt (einschließlich datenschutzrechtlicher Belange).
  • Drohnen > 25 kg
    Flugverbot: Flüge mit unbemannten Fluggeräten über 25kg Startmasse sind weiterhin verboten.

Unabhängig vom Startgewicht formuliert die Drohnen-Verordnung präventive Betriebsverbote. Diese Verbote stehen unter Erlaubnisvorbehalt, d.h. die zuständigen Luftfahrtbehörden der Länder können in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Betriebsverboten zulassen. Die wesentlichen Betriebsverbote umfassen Flüge:

  • außerhalb der Sichtweite des Steuerers. Dies bedeutet, dass der Steuerer ohne optisches Hilfsmittel die Fluglage der Drohne nicht mehr eindeutig erkennen kann. Flüge mit Videobrille sind bis zu einer Höhe von 30 Metern über Grund zulässig, wenn eine zweite Person („Spotter“) direkten Sichtkontakt zum Fluggerät hat und den Steuerer direkt auf Gefahren hinweisen kann.
  • in Flughöhen > 100 Meter über Grund (Ausnahmen für klassische Modellflieger).
  • dichter als 1,5 km um die Außenbegrenzung von Flughäfen (in Kontrollzonen von Flugplätzen max. 50 Meter über Grund).
  • über und in seitlichem Abstand von 100 Metern zu (u.a.)
    • Menschenversammlungen
    • Bundesfernstraßen (Bundesstraßen und Autobahnen), Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen (außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers)
    • Krankenhäusern
    • Außengrenzen von Industrie- und Energieerzeugungsanlagen (außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers)
    • Unglücksorten & Katastrophengebieten
    • Einsatzorten von Behörden / Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Militärübungen
    • Außenbegrenzung von Justizvollzugsanstallten, Liegenschaften der Polizei & militärischen Anlagen
    • Grundstücken mit Verfassungsorganen des Bundes oder der Länder sowie obersten und oberen Bundes- und Länderbehörden
  • über Wohngrundstücken (außer mit ausdrücklicher Zustimmung des in seinen Rechten betroffenen Eigentümers oder sonstigem Nutzungsberechtigten).
  • über Naturschutzgebieten und Nationalparks (sofern keine abweichende Regelung nach Landesrecht).
  • zum Transport von gefährlichen, radioaktiven, explosiven oder pyrotechnischen Stoffen und anderen, die bei Abwurf Panik auslösen können.

Auch Flüge bei Nacht bedürfen unabhängig von Kopternutzung und Abfluggewicht eine Aufstiegserlaubnis. Dabei gelten als Nacht „die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.“

Zum Schutz der bemannten Luftfahrt haben unbemannte Fluggeräte grundsätzlich der bemannten Luftfahrt auszuweichen.

Quelle: https://www.kopter-profi.de

Bundesverkehrsminister Dobrindt:


„Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre.“


Impressum
Herausgeber | Druck

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Bildnachweis

BMVI

Stand

Januar 2017

 

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/unbemannte-luftfahrtsysteme.pdf?__blob=publicationFile